Kinder haben Rechte

Kinderrechtekatalog

für Kinder in Pflegefamilien

Alle Kinder haben Rechte – das gilt für dicke und dünne, große und kleine, dunkel- und hellhäutige, arme und reiche Kinder, für Kinder mit und ohne Behinderung. Die Rechte für Kinder gelten unabhängig davon, mit wem Kinder zusammenleben: mit ihren Eltern und Geschwistern, mit nur einem Elternteil, mit ihren Großeltern oder Pflegeeltern oder mit vielen anderen Kindern in einer Wohngruppe.

Die Kinderrechte sind so wichtig, dass sie in vielen Gesetzen aufgeschrieben sind. Die UN-Kinderrechtskonvention gilt für alle Kinder dieser Welt. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz und das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz gelten für alle Kinder in Deutschland.

In diesem Kinderechtekatalog stehen die wichtigsten Rechte für Kinder in Pflegefamilien. Einschränkungen bei den Rechten gibt es dann, wenn dein Wohl oder das von anderen gefährdet ist. Manche Einschränkungen gibt es auch aufgrund deines Alters.

Bevor wir die Rechte im Kinderrechtekatalog zusammengefasst haben, haben wir mit vielen Pflegekindern und Pflegeeltern gesprochen und gefragt, was ihnen wichtig ist. Wir freuen uns, wenn du uns deine Gedanken oder Meinung dazu erzählst. Wenn du Fragen zu bestimmten Rechten hast, kannst du dich gerne an deine Ansprechpartner* wenden. 

Deinen persönlichen Rechtekatalog kannst Du dir hier als PDF herunterladen.

Dein Recht auf Gleichberechtigung und Wertschätzung

  • Du hast das Recht, respektvoll behandelt zu werden. Auf deine Fähigkeiten, Eigenschaften und Besonderheiten muss Rücksicht genommen werden.
  • Du hast das Recht darauf, dass dir zugehört wird, unabhängig davon, wie es dir geht.
  • Keiner darf dich anders behandeln, weil du dick, dünn, groß, klein, dunkel- oder hellhäutig bist, eine Zahnspange oder eine Brille trägst, einer bestimmten Religion angehörst, eine bestimmte sexuelle Orientierung hast, aus einem anderen Land kommst oder weil du eine Behinderung hast.
  • Keiner darf dich anders behandeln, weil du ein Pflegekind bist.

Dein Recht auf Beteiligung und Mitbestimmung

  • Alle Dinge, die dein Leben betreffen oder für dich wichtig sind, werden gemeinsam mit dir besprochen. Deine Meinung fließt bei Entscheidungen ein.
  • Deine persönlichen Wünsche und Vorlieben werden bei der Gestaltung deines Alltags berücksichtigt.
    Dazu gehören: die Auswahl deiner Kleidung, die Gestaltung deines Zimmers, die Überlegung, mit wem du deinen Geburtstag feiern möchtest und vieles mehr.

Dein Recht auf Privatsphäre

  • Du hast das Recht, selbst zu entscheiden, wen du in dein Zimmer lassen möchtest.
  • Wenn jemand deine persönlichen Sachen sehen will, muss er dich vorher fragen bzw. das erklären.
  • Du entscheidest selber, wer deine Briefe, Nachrichten oder dein Tagebuch lesen darf.
  • Du hast das Recht, dass deine persönlichen Themen vertraulich behandelt werden.
  • Du bestimmst selbst über dein Eigentum und dein Taschengeld. Du darfst dein Taschengeld nach deinen Wünschen ausgeben.

Dein Recht auf Schutz

  • Du hast ein Recht darauf, dass Erwachsene dich beschützen und darauf achten, dass es dir gut geht.
  • Niemand darf dich schlagen, verletzen, beleidigen, einsperren, demütigen oder dich zu etwas zwingen.
  • Du hast das Recht zu entscheiden, wer dir nahekommt, dich zum Beispiel anfassen oder küssen darf oder wen du anfassen möchtest.
  • Du darfst immer Nein sagen. Deine Grenzen müssen von den anderen respektiert werden.
  • Du hast das Recht, vor Alkohol, Zigaretten und Drogen geschützt zu werden.

Dein Recht auf Versorgung

  • Du hast das Recht, in deinem körperlichen und seelischen Wohlbefinden gefördert zu werden.
  • Du hast das Recht auf eine ausgewogene, gesunde Ernährung und ausreichend Bewegung.
  • Du hast das Recht auf Kleidung, die zum Wetter und zu dir persönlich passt.
  • Du hast das Recht, dass dein Zuhause ordentlich, sauber und warm ist.
  • Du hast das Recht, dich waschen und pflegen zu können.
  • Du hast das Recht, gesundheitlich versorgt zu werden.

Dein Recht auf Freizeit und Erholung

  • Du hast das Recht, deine Freizeit nach deinen Wünschen zu gestalten.
  • Du entscheidest selbst über deinen Sport, deine Hobbies und mit wem du deine Zeit verbringen möchtest.
  • Du hast ein Recht auf Spiel und Entspannung.

Dein Recht auf Bildung und Förderung

  • Du hast das Recht, dich über alles, was dich interessiert oder dich persönlich betrifft, zu informieren.
  • Du hast das Recht, die Medien zu nutzen, die für dein Alter geeignet sind.
  • Du hast das Recht auf Aufklärung und Beratung über Gesundheit, Gefühle und Sexualität.
  • Du hast das Recht auf Kindergarten, Schule und Ausbildung.
  • Du hast das Recht, beim Lernen und bei deiner Ausbildung unterstützt zu werden.
  • Du hast das Recht, entsprechend deiner Interessen und Wünsche in deiner Entwicklung gefördert zu werden.

Dein Recht auf Wissen über Herkunft

  • Du hast das Recht zu wissen, wer deine Eltern und deine Geschwister sind.
  • Du hast das Recht, dass deine Wünsche nach Kontakt zu Angehörigen deiner Herkunftsfamilie besprochen und berücksichtigt werden. Gründe, die gegen Familienkontakte sprechen, müssen dir erklärt werden.
  • Du hast das Recht, deine persönliche Geschichte zu kennen, z.B. über Informationen und Fotos aus dieser Zeit.
  • Du hast das Recht zu wissen, warum du nicht in deiner Herkunftsfamilie lebst.

Dein Recht auf Beschwerde

  • Du hast das Recht, dich zu beschweren.
  • Du hast das Recht, dir jemanden auszusuchen, an den du dich mit deiner Beschwerde wendest.
  • Du hast das Recht, dass du zu deiner Beschwerde eine Rückmeldung bekommst.
  • Du darfst wegen deiner Beschwerde nicht benachteiligt werden.

Dein Recht auf Hilfeplanung

  • Du hast das Recht, dass deine Belange regelmäßig in Hilfeplangesprächen besprochen werden.
  • Du hast das Recht, auf deine Hilfeplangespräche gut vorbereitet zu werden.
  • Du hast das Recht zu entscheiden, ob du an einem Hilfeplangespräch teilnehmen möchtest.
  • Du hast das Recht, deine Meinung im Hilfeplangespräch entweder persönlich zu äußern oder jemanden zu beauftragen, der deine Meinung im Hilfeplangespräch vertritt.
  • Du hast das Recht zu erfahren, was im Hilfeplangespräch entschieden wurde

Wir danken allen Kindern und Jugendlichen, die sich jede Menge Gedanken gemacht und uns geholfen haben, diesen Rechtekatalog mitzuentwickeln. 
Auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich zu vielen Terminen mit uns zusammengesetzt haben und ihre tollen Ideen eingebracht haben, gilt unser Dank.