Unser Konzept zur Gewaltprävention und zum Gewaltschutz
Wir sehen uns als Jugendhilfeträger in besonderer Verantwortung im Sinne der Gewaltprävention und des Gewaltschutzes zu handeln.
So haben wir – schon lange, bevor dies öffentlich diskutiert und gesetzlich gefordert wurde - verschiedene Maßnahmen zum Schutz und zur Beteiligung der von uns betreuten Menschen entwickelt.
Nachfolgend stellen wir Ihnen wichtige Bausteine unseres Konzeptes zur Gewaltprävention/zum Gewaltschutz vor.
Die Mitarbeiter*innen der Evangelischen Jugendhilfe Recklinghausen vertreten eine klare Haltung gegen körperliche, psychische und sexualisierte Gewalt und Diskriminierung.
Zusammen mit ihrem Arbeitsvertrag unterschreiben alle Mitarbeiter*innen die Selbstverpflichtungserklärung zur Gewaltprävention/zum Gewaltschutz des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Recklinghausen.
Neben der Verpflichtung zum Schutz der ihnen anvertrauten Menschen vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt enthält die Selbstverpflichtungserklärung Verhaltensgrundsätze zum achtsamen und grenzwahrenden Umgang.
Die Rechte von Kindern auf Schutz, Förderung und Beteiligung sind die Grundlage für unser pädagogisches Verständnis und Handeln.
Zur Sicherung und Förderung der Rechte von jungen Menschen in der Ev. Jugendhilfe Recklinghausen haben wir diese durch Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten strukturell verankert.
Wir ermutigen und unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, für ihre eigene Meinung und ihre persönlichen Rechte einzutreten. Wir fördern Erfahrungen von Selbstwirksamkeit und Selbstbestimmung.
Gemeinsam mit den jungen Menschen haben wir Kinderechtekataloge für Wohngruppen und Pflegefamilien entwickelt.
In der Evangelischen Jugendhilfe Recklinghausen wird das Recht auf Beteiligung aktiv gefördert. Wir unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen ihre eigene Meinung zu äußern und zu vertreten, besonders wenn es um persönliche Grenzen geht.
Im Alltag erfahren die von uns betreuten jungen Menschen, dass alles, was sie persönlich betrifft, mit ihnen zusammen besprochen und entschieden wird. Sie werden darin bestärkt, eigene Wünsche für sich zu entwickeln und diese offen zu äußern.
Beteiligung bedeutet für uns u.a.:
- Förderung und Wertschätzung der persönlichen Meinung
- Mitwirkung und Mitentscheidung der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen über alle sie betreffende Themen in ihrem Alltag
- Beteiligung in der Hilfeplanung
- Gruppengespräche nach dem Modell der Gerechten Gemeinschaften
- Möglichkeit zur Teilnahme am Beteiligungscafe als übergeordnetes Gremium
Aufgrund der biografischen Vorerfahrungen der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sehen wir die Notwendigkeit, Bildungsangebote zu entwickeln, die zu ihrem Schutz, ihrer Selbststärkung und ihrer Selbstbestimmung beitragen können.
Ziel ist, dass junge Menschen ihre Grenzen besser kennen und zum Ausdruck bringen können und gleichzeitig realisieren, dass sie ein Recht auf Schutz haben, für den Erwachsene verantwortlich sind.
Zu unseren Bildungsangeboten gehören u.a. das sexualpädagogische Konzept und das medienpädagogische Konzept. Beide Konzepte leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Kinder- und Jugendschutz.
Sorgfältig ausgewählte und qualifizierte Mitarbeiter*innen sind für uns die Grundvoraussetzung für einen professionellen und verantwortlichen Umgang mit den von uns betreuten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Erfahrungen und Haltungen zum Thema Gewaltprävention/Gewaltschutz sind Bestandteil von Bewerbungsgesprächen, Hospitationen und Einarbeitung.
Alle Mitarbeiter*innen sind entsprechend den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, bei ihrer Einstellung und nachfolgend alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
Zusammen mit dem Arbeitsvertrag unterschreiben alle Mitarbeiter*innen die Selbstverpflichtungserklärung zur Gewaltprävention/zum Gewaltschutz.
Regelmäßig finden themenbezogene Fort- und Weiterbildungen statt, damit Mitarbeiter*innen ihre Kompetenzen im Umgang mit Gewaltprävention und Gewaltschutz erweitern können.
Trotz einer guten Prävention ist uns bewusst, dass Risiken für die Entstehung von Gewalt gerade in institutionellen Settings bleiben. So führen wir in allen Einrichtungen der Evangelischen Jugendhilfe Recklinghausen regelmäßig Risikoanalysen durch.
Zusätzliche Anlässe für Risikoanalysen können personelle, zielgruppenspezifische, organisatorische und bauliche Veränderungen sein.
Bei einer Risikoanalyse geht es neben der Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen für Risiken von Gewalt, auch um die Identifizierung von weiteren Möglichkeiten, diese zu verringern.
Wir ermutigen und unterstützen die von uns betreuten jungen Menschen, sich zu melden, wenn sie unzufrieden sind oder sich nicht wohlfühlen. Auch Meinungsäußerungen, die nicht verbal, sondern über Verhalten ausgedrückt werden, werden ernstgenommen und als mögliche Beschwerden verstanden und behandelt.
Zusätzlich zu den Mitarbeiter*innen können sich die jungen Menschen mit ihren Beschwerden an weitere interne und externe Ansprechpartner*innen wenden, so z.B. an Leitung, Jugendamt und die „Ombudschaft Jugendhilfe NRW“.
Beschwerden von Eltern werden als wichtige Veränderungsanliegen verstanden und umsichtig und sensibel behandelt, so dass das Vertrauensverhältnis zwischen allen Beteiligten gewahrt bleibt.
In allen Fällen werden gemeinsame Gespräche angeboten und nach der bestmöglichen Lösung bzw. Veränderung zum Wohl des jungen Menschen gesucht.
Wenn Sie eine Anregung oder Beschwerde für uns haben, können Sie uns gerne auch per E-Mail schreiben: Feedback(AT)diakonie-kreis-re.de
Trotz einer guten Prävention ist uns bewusst, dass Risiken für die Entstehung von Gewalt gerade in institutionellen Settings bleiben.
Als Evangelische Jugendhilfe Recklinghausen haben wir verbindliche Standards und Verfahren entwickelt, falls es trotz aller vorbeugenden Maßnahmen zu Gewalt kommt.
Ziel ist, dass Vorkommnisse von Gewalt zeitnah geklärt und bearbeitet werden.
Unterstützend wirken Insoweit erfahrene Fachkräfte, Kriseninterventionsteams und externe Fachberatung.
Die unterschiedlichen internen und externen Meldepflichten bei Ereignissen und Entwicklungen, die das Wohl der jungen Menschen beeinträchtigen können, sind definiert.
Im besonderen Fall von Anhaltspunkten für sexualisierte Gewalt durch Mitarbeiter*innen sind alle Mitarbeiter*innen der Evangelischen Jugendhilfe Recklinghausen verpflichtet, diese Anhaltspunkte bei der übergeordneten Meldestelle für alle diakonischen Träger der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe „FUVVS“ zu melden.
Darüber hinaus werden zuständige Jugendämter und Aufsichtsbehörden durch die Einrichtungsleitungen informiert.
Bei der FUVSS ist auch für Betroffene eine eigene Ansprechstelle eingerichtet.
Anonymisierte Meldungen können auch direkt über das Hinweisgeberportal des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Recklinghausen getätigt werden.
Darüber hinaus steht die Zentrale Anlaufstelle.help! der Evangelischen Kirche und Diakonie zur Verfügung.
Allgemein können Beschwerden an das Diakonischen Werk im Kirchenkreis Recklinghausen ebenfalls über das Hinweisgeberportal gemeldet werden.
Als Evangelische Jugendhilfe Recklinghausen möchten wir Menschen, die dem Thema (sexualisierter) Gewalt in einer unserer Einrichtungen begegnet sind, ausdrücklich ermutigen, sich uns mitzuteilen. Dies gilt auch für Angehörige, andere nahestehenden Personen oder Mitarbeiter*innen.
Kann trotz aller vorbeugenden Maßnahmen eine Gewaltsituation nicht verhindert werden, wird diese strukturell aufgearbeitet. Zentrale Fragen sind: Wie kam es zu dem Vorfall? Was hat funktioniert? Was muss verbessert werden?
Sollten junge Menschen in der Evangelischen Jugendhilfe Recklinghausen Gewaltsituationen erlebt oder miterlebt haben, werden sie durch individuelle Nachsorgemaßnahmen aufgefangen.
Im Prozess der Aufarbeitung werden junge Menschen auch dabei unterstützt, sich der Risiken für Gewaltentstehung bewusster zu werden und anders damit umzugehen. Darüber hinaus wird ein grenzachtender Umgang miteinander und das Gemeinschaftsgefühl gefördert.