Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
Erziehung vor Strafe
Beratung und Begleitung vor, während und nach einem Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren / Jugendgerichtshilfe wird immer dann tätig, wenn Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren oder Heranwachsende von 18 bis 20 Jahren strafrechtlich in Erscheinung getreten sind.
Sie bietet persönliche Beratung und Begleitung durch sozialpädagogische Fachkräfte im gesamten Strafverfahren.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren orientiert sich in ihrer Arbeit und Zielsetzung in erster Linie an der Persönlichkeit, der Lebenssituation und dem erzieherischen Hilfebedarf des jungen Menschen und bringt diese im Strafverfahren zur Geltung.
Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren:
- Sozialpädagogische Stellungnahme zur Persönlichkeit, sozialen Reife und strafrechtlichen Verantwortung des jungen Menschen
- Vorschläge bzgl. der zu ergreifenden erzieherischen Maßnahmen
- Vermittlung und Überwachung der erteilten Weisungen und Auflagen